Verwaltungsgerichtshof AW 91/17/0002

AW 91/17/0002Verwaltungsgerichtshof08.05.1991

Regest

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 91/17/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1991

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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