Verwaltungsgerichtshof 91/16/0108

91/16/0108Verwaltungsgerichtshof17.09.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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