Verwaltungsgerichtshof 91/16/0086

91/16/0086Verwaltungsgerichtshof17.09.1992

Regest

Lebensgemeinschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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