Verwaltungsgerichtshof 91/16/0077

91/16/0077Verwaltungsgerichtshof02.07.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von JE S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.

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