Verwaltungsgerichtshof 91/16/0069

91/16/0069Verwaltungsgerichtshof31.10.1991

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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