Verwaltungsgerichtshof 91/16/0064

91/16/0064Verwaltungsgerichtshof25.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von JE S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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