Verwaltungsgerichtshof 91/16/0056

91/16/0056Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Regest

sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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