Verwaltungsgerichtshof 91/16/0054

91/16/0054Verwaltungsgerichtshof25.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid, mit dem über die Berufung des Amtsbeauftragten gegen die im Erkenntnis des Spruchsenates des Zollamtes Wien vom 27. September 1990, Zl. 82.319/89-Str.V/To, verhängte Wertersatzstrafe erkannt wurde, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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