Verwaltungsgerichtshof 91/16/0049

91/16/0049Verwaltungsgerichtshof25.06.1992

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Begründung Begründungsmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von JE S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.

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