Verwaltungsgerichtshof 91/16/0028

91/16/0028Verwaltungsgerichtshof27.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- zur ungeteilten Hand binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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