Verwaltungsgerichtshof 91/16/0025

91/16/0025Verwaltungsgerichtshof14.05.1992

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991160025.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.