Verwaltungsgerichtshof 91/16/0014

91/16/0014Verwaltungsgerichtshof24.05.1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Spruch und Begründung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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