Verwaltungsgerichtshof 91/15/0152

91/15/0152Verwaltungsgerichtshof25.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1992

Spruch

Der angefochtene Teil des Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von 11.540 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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