Verwaltungsgerichtshof 91/15/0147

91/15/0147Verwaltungsgerichtshof29.06.1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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