Verwaltungsgerichtshof 91/15/0146

91/15/0146Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.530 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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