Verwaltungsgerichtshof 91/15/0130

91/15/0130Verwaltungsgerichtshof23.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit Umsatzsteuer für das Jahr 1986 festgesetzt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.