Verwaltungsgerichtshof 91/15/0119

91/15/0119Verwaltungsgerichtshof16.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1991

Spruch

Dem Antrag wird NICHT STATTGEGEBEN.

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