Verwaltungsgerichtshof 91/15/0092

91/15/0092Verwaltungsgerichtshof17.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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