Verwaltungsgerichtshof 91/15/0087

91/15/0087Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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