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91/15/0085•Verwaltungsgerichtshof 91/15/0085
91/15/0085Verwaltungsgerichtshof25.05.1992
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebietskörperschaft
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Gemeinde hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.
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