Verwaltungsgerichtshof 91/15/0078

91/15/0078Verwaltungsgerichtshof19.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 11.510 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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