Verwaltungsgerichtshof 91/15/0071

91/15/0071Verwaltungsgerichtshof23.11.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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