Verwaltungsgerichtshof 91/15/0064

91/15/0064Verwaltungsgerichtshof16.09.1991

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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