Verwaltungsgerichtshof 91/15/0044

91/15/0044Verwaltungsgerichtshof14.09.1992

Regest

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1992

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag, es möge zu Recht erkannt werden, daß der angefochtene Bescheid infolge unrichtiger Zustellung rechtsunwirksam sei, wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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