Verwaltungsgerichtshof 91/15/0033

91/15/0033Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.