Verwaltungsgerichtshof 91/15/0028

91/15/0028Verwaltungsgerichtshof16.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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