Verwaltungsgerichtshof 91/14/0253

91/14/0253Verwaltungsgerichtshof15.06.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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