Verwaltungsgerichtshof 91/14/0239

91/14/0239Verwaltungsgerichtshof25.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1995

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Drittbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

  1. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.