Verwaltungsgerichtshof 91/14/0230

91/14/0230Verwaltungsgerichtshof03.03.1992

Regest

Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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