Verwaltungsgerichtshof 91/14/0216

91/14/0216Verwaltungsgerichtshof19.02.1992

Regest

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verhältnis zu anderen Materien und Normen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens als unbegründet abgewiesen.

Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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