Verwaltungsgerichtshof 91/14/0204

91/14/0204Verwaltungsgerichtshof14.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten zu Handen der oben genannten Rechtsanwälte Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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