Verwaltungsgerichtshof 91/14/0180

91/14/0180Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 35.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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