Verwaltungsgerichtshof 91/14/0166

91/14/0166Verwaltungsgerichtshof28.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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