Verwaltungsgerichtshof 91/14/0141

91/14/0141Verwaltungsgerichtshof08.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 7.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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