Verwaltungsgerichtshof 91/14/0137

91/14/0137Verwaltungsgerichtshof18.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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