Verwaltungsgerichtshof 91/14/0133

91/14/0133Verwaltungsgerichtshof01.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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