Verwaltungsgerichtshof 91/14/0110

91/14/0110Verwaltungsgerichtshof05.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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