Verwaltungsgerichtshof 91/14/0104

91/14/0104Verwaltungsgerichtshof18.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 2.530 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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