Verwaltungsgerichtshof 91/14/0089

91/14/0089Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Regest

Beweismittel Urkunden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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