Verwaltungsgerichtshof 91/14/0063

91/14/0063Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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