Verwaltungsgerichtshof 91/14/0036

91/14/0036Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Regest

Heiratsgut

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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