Verwaltungsgerichtshof 91/14/0006

91/14/0006Verwaltungsgerichtshof08.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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