Verwaltungsgerichtshof 91/13/0231

91/13/0231Verwaltungsgerichtshof21.07.1993

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Auslandsreise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1985 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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