Verwaltungsgerichtshof 91/13/0205

91/13/0205Verwaltungsgerichtshof13.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1992

Spruch

I. Die Beschwerde betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich Körperschaftsteuer 1986 wird zurückgewiesen.

II. Das Verfahren betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich Gewerbesteuer 1986 wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 5.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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