Verwaltungsgerichtshof 91/13/0204

91/13/0204Verwaltungsgerichtshof09.12.1992

Regest

Ausfertigung mittels EDV Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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