Verwaltungsgerichtshof 91/13/0181

91/13/0181Verwaltungsgerichtshof10.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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