Verwaltungsgerichtshof 91/13/0147

91/13/0147Verwaltungsgerichtshof18.05.1994

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der Verfahrensparteien auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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