Verwaltungsgerichtshof 91/13/0143

91/13/0143Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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