Verwaltungsgerichtshof 91/13/0132

91/13/0132Verwaltungsgerichtshof12.06.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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