Verwaltungsgerichtshof 91/13/0088

91/13/0088Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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